Hörgerätepreise

Moderne, hochwertige Hörsysteme gibt es in unterschiedlichen Technikausstattungen und Preiskategorien.

Von den sog. „Hörgeräten zum Nulltarif“, über Versorgungen im Mittelklasse-Segment bis zu Systemen im „High-End-Bereich“ ist alles möglich. Dazu arbeiten wir mit namhaften Hörgeräteherstellern zusammen.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen vertraglich geregelten Festbetrag. Damit ist die Grundversorgung bei Vorlage einer gültigen ohrenärztlichen Verordnung für Sie zuzahlungsfrei. Der gesetzliche Eigenanteil von 10€ pro Ohr entfällt, wenn Sie zuzahlungsbefreit sind.
Entscheiden Sie sich für eine höherwertige Versorgung, wird der Festbetrag verrechnet.

Bei privaten Krankenversicherungen ist die Kostenübernahme unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Krankenversicherung über die Höhe und die Vertragsbedingungen.

Die Hörgerätepreise beinhalten grundsätzlich alle unsere Leistungen – Messung, Beratung, Anpassung und bei gesetzlich Versicherten auch die Abrechnungsformalitäten mit der jeweiligen Krankenkasse.

Bei Abbruch der Versorgung können evtl. Kosten für eine individuelle Massfertigung von Im-Ohr-Geräten oder Otoplastiken (Ohrstück) entstehen.
Dazu werden Sie von uns im Vorfeld informiert.